Rechtsprechung
BGH, 15.09.2010 - IV ZR 66/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Transportversicherung und Schadensversicherung wegen eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter; Unzulässigkeit der Fortführung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines schriftlichen außergerichtlichen Vergleichs mit ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 119; BGB § 123
Vorliegen eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Transportversicherung und Schadensversicherung wegen eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter; Unzulässigkeit der Fortführung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines schriftlichen außergerichtlichen Vergleichs mit ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 12.08.2005 - 12 O 58/03
- OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 19 U 119/05
- BGH, 15.09.2010 - IV ZR 66/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
Auszug aus BGH, 15.09.2010 - IV ZR 66/10
Hat sich eine Partei wirksam zur Klagerücknahme verpflichtet, kommt sie aber dieser Verpflichtung nicht nach, so kann ihr dies vom Prozessgegner mit der Folge entgegengehalten werden, dass die Fortsetzung des Prozesses unzulässig wird (RGZ 102, 217, 222 f.; BGHZ 20, 198, 205; Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307 unter 1). - BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55
Scheidungsprozeß aus Breslau
Auszug aus BGH, 15.09.2010 - IV ZR 66/10
Hat sich eine Partei wirksam zur Klagerücknahme verpflichtet, kommt sie aber dieser Verpflichtung nicht nach, so kann ihr dies vom Prozessgegner mit der Folge entgegengehalten werden, dass die Fortsetzung des Prozesses unzulässig wird (RGZ 102, 217, 222 f.; BGHZ 20, 198, 205; Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307 unter 1). - RG, 01.06.1921 - V 82/21
Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme
Auszug aus BGH, 15.09.2010 - IV ZR 66/10
Hat sich eine Partei wirksam zur Klagerücknahme verpflichtet, kommt sie aber dieser Verpflichtung nicht nach, so kann ihr dies vom Prozessgegner mit der Folge entgegengehalten werden, dass die Fortsetzung des Prozesses unzulässig wird (RGZ 102, 217, 222 f.; BGHZ 20, 198, 205; Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307 unter 1).